
Nein. Aus methodischen Überlegungen wird die Rechtsberatung oftmals durch eine externe Fachperson vorgenommen. Es gibt also auch MediatorInnen mit einer juristischen Grund-ausbildung, welche Sie betreffend den spezifischen rechtlichen Fragestellungen an einen Berufskollegen oder –kollegin weiterweisen wird. Das mag im ersten Moment etwas befremdend wirken, hat jedoch damit zu tun, dass es in der Mediation um viel mehr geht, als „nur“ die rechtlichen Fragestellungen zu klären.
In der Mediation geht es um zwei Gerechtigkeitsprinzipien, die es zu unterscheiden gilt. Als Mediator unterstütze ich Sie darin, Ihre verborgenen Interessen und Bedürfnisse zu erkunden, sowie ein Gespür für Ihre gerechte Lösung zu entwickeln und auszudrücken. Ihr persönliches Gerechtigkeitsempfinden, kann unter Umständen stark von dem abweichen, was Ihnen oder Ihrem Partner rechtlich auch wirklich zustehen würde.
Sie haben die Möglichkeit, die Situation so zu gestalten, dass es zu einem Ausgleich zwischen Ihnen und Ihrem Partner kommen kann. Wie dass Sie den Ausgleich gestalten, ist Ihnen überlassen. Dieser Umstand trägt der Tatsache Rechnung, dass sich „ausgeglichene Paare“ in der Regel leichter lösen können und weniger „offene Rechnungen“ bleiben. Die „offenen Rechnungen“ führen oft zu jahrelangen, kräftezehrenden und das Kindswohl beeinträch-tigenden Streitigkeiten.
Als Mediator unterstütze ich Sie, eigene für Sie gerechte Lösungen zu erarbeiten.
In einer zweiten Phase lassen Sie sich rechtlich beraten. Diese Beratung können Sie einzeln oder gemeinsam in Anspruch nehmen. Sie haben die Möglichkeit Ihren eigenen Anwalt zu konsultieren oder sich gemeinsam von einem neutralen Anwalt beraten zu lassen. In der Regel findet die Rechtsberatung in der Mediationssitzung selbst statt. Ich arbeite mit verschiedenen Beratungsanwälten und –anwältinnen zusammen, welche je nach Bedarf und rechtlicher Fragestellung beigezogen werden können.
Nach der Rechtsberatung wird Ihnen nochmals die Gelegenheit gegeben, ihre ursprünglichen Lösungen auf dem Hintergrund der Rechtsberatung zu überdenken und allenfalls anzupassen.
Es ist jedoch zwingend notwendig, dass Sie ihre Entscheidungen im „Lichte des Rechts“ treffen. Bevor Sie eine Vereinbarung eingehen, müssen Sie genau wissen, was Ihnen zusteht und worauf Sie allenfalls verzichten wollen - denn nur derjenige kann geben, welcher auch wirklich weiss, was ihm zusteht. Die Rechtsberatung dient somit als wichtiger Bezugspunkt. In familienrechtlichen Angelegenheiten gibt es selten eine absolute Wahrheit. Dies wird durch die Tatsache unterstrichen, dass in strittigen anwaltschaftlichen Verfahren beide Parteien-vertreter für sich in Anspruch nehmen, Recht zu haben.
Die Kosten der Mediation tragen Sie selbst. Die Kosten einer Mediationssitzung können von Mediator zu Mediator stark varieren. Dabei ist nicht unwesentlich, ob ein Mediator eine juristische oder psycho-soziale Grundausbildung hat. Die Bandbreite bewegt sich zwischen Fr. 120.-- und Fr. 250.-- pro Stunde. Ein Preis-Leistungs-Vergleich lohnt sich.
Die Dauer der Mediation hängt einerseits von der Kooperationsfähigkeit des Paares ab, anderseits spielt die Komplexität der Situation eine wichtige Rolle. Das heisst, dass die Vielfalt der Themenbereiche, z.B. Haus und Geschäft, entsprechend mehr Zeit in Anspruch nehmen können. Die Erfahrung zeigt, dass mit fünf bis acht Sitzungen zu rechnen ist. Weiter ist anzumerken, dass bei einer Trennung oder Scheidung weitere Kosten zu Buche schlagen. Verlangen Sie einen Kostenvoranschlag, welcher auch die Kosten anderer Sachverständiger (z.B. Verkehrsgutachten bei Liegenschaften) und des Gerichts mitberücksichtigt.
Falls Sie sozialhilferechtlich unterstützt werden, haben Sie die Möglichkeit die Übernahme der Mediationskosten zu beantragen. Der Sozialdienst ist jedoch nicht verpflichtet, Ihnen die Kosten einer Mediation zu erstatten. Tatsache ist, dass die Sozialen Dienste und Vormundschaftsbehörden vermehrt mit den unangenehmen Folgen von Trennung und Scheidung konfrontiert sind. Aus präventiven Überlegungen - „Vorbeugen ist besser als Heilen“ – dürfte es für Sozialdienste aktuell und in Zukunft finanziell interessanter sein, in eine Mediation zu investieren. Ich bin gerne bereit Ihnen bei einem entsprechenden Gesuch behilflich zu sein.
Nein. Ein grosser Teil der Paare, welche sich für eine Mediation entscheiden, sind innerlich unentschlossen, was die Frage der Trennung und Scheidung anbelangt. Die Paare ringen bereits sei Monaten und nicht selten seit Jahren mit dieser Frage. Viele Paare haben bereits etliches an Beratung und Therapie hinter sich. In den meisten Beziehungen gibt es ja auch noch Gutes, Intaktes und Erhaltenswertes. Eine Trennung birgt in diesen Situationen die Gefahr, dass die positiven und als stabil erlebten Beziehungsanteile einem allfällig eskalierenden Streit „zum Opfer“ fallen könnten. Dem Menschen ist das Element der Hoffnung tief eingepflanzt, was ihn in schwierigsten Lebenssituationen sehr ausdauernd macht. Anderseits sind auch bereits viele Hoffnungen und Neuanfänge enttäuscht geblieben, so dass mit der Trennung auch die Hoffnung eines nachhaltigeren Neuanfangs verbunden ist.
Dieses Spannungsverhältnis nennt sich Ambivalenz, ein Zustand der Unentschlossenheit, des Hin und Her gerissen sein.
In der Mediation erlebe ich, dass sich die Paare zu Beginn nochmals intensiv mit dieser Frage beschäftigen. Die Mediation trägt in diesen Situationen zu einer Entscheidung bei und wird somit für den Einzelnen zu einer Art Entscheidungshilfe.
Grundsätzlich ist dies denkbar. Wenn sich die Ehegatten, aus welchen Gründen auch immer, nicht persönlich begegnen können oder wollen, sind abwechselnde Gespräche angezeigt. Methodisch gibt es da verschiedene Ansätze. Es besteht die Möglichkeit dass ein Mediatorentandem gleichzeitig, jedoch in verschiedenen Räumen mit den Konfliktparteien arbeitet und zwischen den Parteien zu vermitteln versucht. Ich habe auch schon mit Paaren einzeln gearbeitet und die Resultate der Arbeit in Form eines Protokolls an einer nachfolgenden Sitzung dem anderen Partner vorgestellt. Zudem versuche ich darauf hinzuwirken, die Parteien zu einer gemeinsamen Sitzung zu motivieren, was oft eine minuziöse Vorbereitung erfordert. Insbesondere wenn die Parteien verbunden bleiben, sei dies weil sie gemeinsame Kinder haben oder das Haus noch im gemeinsamen Eigentum steht und sie dadurch gezwungen sind gemeinsame Entscheidungen zu treffen, ist eine funktionale Kommunikation unter den Parteien unerlässlich und kaum wegzudenken.
Die Schwierigkeit von Einzelgesprächen ohne den Einbezug der anderen Partei besteht meiner Auffassung nach darin, dass falls sich die anderer Partei zu einem späteren Zeitpunkt für eine Mediation entschliessen sollte, der Mediator aufgrund der vorhergegangenen Einzelgespräche unter Umständen nicht mehr als neutral erlebt werden dürfte. Anders ausgedrückt besteht die Gefahr, dass man sich mit Einzelgesprächen den Weg zu einer Mediation verbaut. Jedoch keine Regel ohne Ausnahme. Ich habe auch schon die gegenteilige Erfahrung gemacht, dass einer erfolgreichen Mediation ein Einzelgespräch vorausgegangen war. Es empfiehlt sich in dem Fall, nochmals den Versuch zu unternehmen, die andere Partei zur Teilnahme an gemeinsamen Gesprächen zu motivieren.
Eine Einzelberatung kann gerade dort angezeigt sein, wo die andere Partei zu keiner Beratung zu bewegen ist. Hier eröffnet sich die Möglichkeit, seinen eigenen Anteilen des Konflikts auf die Spur zu gehen, andere Kommunikations- und Verhaltensmuster einzuüben und ein Verständnis für die psychologischen und geschlechtsspezifischen Zusammenhänge zu gewinnen. Meist verharren Konfliktparteien in festgefahrenen und starren Mustern. Verhält sich eine Partei anders – konstruktiver, mediativer -, kann dies zu einer Dynamik im Guten führen. Hierfür eignet sich die Methode der Konflikt-Perspektive-Analyse (KPA), welche auf den Perspektivenwechsel, das sich Einfühlen und Hineindenken in die Beweggründe des Anderen abzielt und so zu neuen Einsichten verhelfen kann.