
Tarife
1. MediationsgesprächeDie Mediationskosten sind einkommens- und vermögensabhängig und betragen zwischen Fr. 120.- bis Fr. 180.- pro volle Stunde. Der Tarif wird wie folgt ermittelt:
2. ZusatzleistungenDie Aufwendungen der Mediationsprotokolle sind im Grundtarif enthalten. Folgende Positionen werden zusätzlich in Rechnung gestellt:
3. BeratungenFür Beratung von Familien, Paaren, Behörden oder MandatsträgerInnen belaufen sich die Kosten auf Fr. 120.-- pro volle Stunde. 4. Begutachtungen / Abklärungen vor OrtFür Kinderzuteilungsberichte, Kindesschutzabklärungen Pflegeplatz- und Heimabklärungen werden Fr. 100.-- pro Stunde verrechnet. 5. VortragshonorarDas Honorar orientiert sich einerseits am Budget des Veranstalters, anderseits an der Medienwirksamkeit der entsprechenden Veranstaltung. Richtwert für einen 2-stündigen Vortrag: Fr. 250.-- exkl. Reisespesen. 6. SpesenregelungFür die Reisezeit werden Fr. 60.-- pro Stunde in Rechnung gestellt. Die Reisespesen bemessen sich nach den effektiven Kosten des öffentlichen Verkehrs. Erfordert die Situation die Benützung eines Autos, werden pro Kilometer 70 Rappen verrechnet. 7. Zusatzkosten durch Beratungsanwälte, Sachverständige und das GerichtDie Notariatsgebühren betragen Fr. 150.-- bis Fr. 210.-- pro Stunde. Handänderungen von Grundstücken und Beurkundungen unterliegen gesonderten Tarifbestimmungen. Die Anwaltsgebühren sind liberalisiert. Ein Anwalt ist in seiner Tarifgestaltung frei. Ein Vergleich lohnt sich. In gewissen Situationen ist der Einbezug von weiteren Sachverständigen notwendig, wie zum Beispiel bei einer
Für die Genehmigung einer Trennungsvereinbarung wird vom Gericht eine Gebühr von um die Fr. 300.-- erhoben. Die Gerichtskosten bei einer Scheidung werden anhand der Einkommenssituation ermittelt und betragen in der Regel 20 % des kumulierten Nettoeinkommens beider Ehegatten. Bei einem monatlichen Gesamteinkommen von Spiez, Januar 2009
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