Mediation - Patrick Zangerle

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Tarife

 

1. Mediationsgespräche

Die Mediationskosten sind einkommens- und vermögensabhängig und betragen zwischen Fr. 120.- bis Fr. 180.- pro volle Stunde. Der Tarif wird wie folgt ermittelt:

Einkommen Vermögen
2 % vom Netto-Familieneinkommen
inkl. 13ter Monatslohn
1 Promille ab Fr. 10'000.-


Beide Werte sind zu addieren, betragen jedoch in jedem Fall maximal Fr. 180.-- pro volle Stunde. Für angeordnete Mediationen wird ein Honorar von Fr. 150.-- pro Stunde in Rechnung gestellt. Falls eine Co-Mediation erforderlich sein sollte, beträgt der Tarif Fr. 320.-- pro Stunde.

2. Zusatzleistungen

Die Aufwendungen der Mediationsprotokolle sind im Grundtarif enthalten. Folgende Positionen werden zusätzlich in Rechnung gestellt:

  • Protokoll der Rechtsberatung
  • Schreiben der Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung
  • Erstellen des Gerichtsdossiers (inkl. Ordner, Register etc.).
  • Berichterstattungen bei angeordneten Mediationen
  • Kopien (-.20 pro Kopie plus 20.-- pro 15 Minuten für Kopierarbeiten)
  • Porto beim Versand eingeschriebener Post (z.B. für Gerichtsakten)

3. Beratungen

Für Beratung von Familien, Paaren, Behörden oder MandatsträgerInnen belaufen sich die Kosten auf Fr. 120.-- pro volle Stunde.

4. Begutachtungen / Abklärungen vor Ort

Für Kinderzuteilungsberichte, Kindesschutzabklärungen Pflegeplatz- und Heimabklärungen werden Fr. 100.-- pro Stunde verrechnet.

5. Vortragshonorar

Das Honorar orientiert sich einerseits am Budget des Veranstalters, anderseits an der Medienwirksamkeit der entsprechenden Veranstaltung. Richtwert für einen 2-stündigen Vortrag: Fr. 250.-- exkl. Reisespesen.

6. Spesenregelung

Für die Reisezeit werden Fr. 60.-- pro Stunde in Rechnung gestellt. Die Reisespesen bemessen sich nach den effektiven Kosten des öffentlichen Verkehrs. Erfordert die Situation die Benützung eines Autos, werden pro Kilometer 70 Rappen verrechnet.

7. Zusatzkosten durch Beratungsanwälte, Sachverständige und das Gericht

Die Notariatsgebühren betragen Fr. 150.-- bis Fr. 210.-- pro Stunde. Handänderungen von Grundstücken und Beurkundungen unterliegen gesonderten Tarifbestimmungen.

Die Anwaltsgebühren sind liberalisiert. Ein Anwalt ist in seiner Tarifgestaltung frei. Ein Vergleich lohnt sich.

In gewissen Situationen ist der Einbezug von weiteren Sachverständigen notwendig, wie zum Beispiel bei einer

  • Verkehrswertschatzung der Liegenschaft und/oder Grundstücks,
  • der Bewertung eines Geschäfts oder Landwirtschaftsbetriebes oder
  • Steuerberechnungen

Für die Genehmigung einer Trennungsvereinbarung wird vom Gericht eine Gebühr von um die Fr. 300.-- erhoben. Die Gerichtskosten bei einer Scheidung werden anhand der Einkommenssituation ermittelt und betragen in der Regel 20 % des kumulierten Nettoeinkommens beider Ehegatten. Bei einem monatlichen Gesamteinkommen von
Fr. 9'000.-- belaufen sich somit die Gerichtskosten auf Fr. 900.-- pro Ehegatten. Bei strittigen Gerichtsverfahren verdoppelt sich der Ansatz.

Spiez, Januar 2009

Tarifblatt 2009 (Pdf, 58KB)