Mediation - Patrick Zangerle

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Was ist Mediation?

 

Was ist Mediation?

Mediation ist ein aussergerichtliches und freiwilliges Verfahren zur Lösung von Konflikten.
Ein neutraler Dritter, der Mediator, unterstützt die Beteiligten darin, ihren Konflikt durch Verhandlungen fair, konstruktiv und einvernehmlich zu lösen.
(Definition des Schweizerischen Vereins für Mediation)

Grundregeln in der Mediation

Der Mediationsvertrag

Die Zusammenarbeit wird in einem Vertrag geregelt. Im Vertrag werden mit den Beteiligten die Ziele, Verfahrensregeln, die Kostenübernahme, sowie der Konfliktgegenstand festgehalten.

Freiwilligkeit

Die Teilnahme an der Mediation beruht auf Freiwilligkeit. Das Verfahren kann von jeder beteiligten Person und auch vom Mediator jederzeit beendet werden. Es gibt hingegen auch Mediationen, welche von behördlicher Seite angeordnet werden können. Diese sogenannten „angeordneten Mediationen“ werden gesondert behandelt (vgl. Sie dazu das entsprechende Merkblatt).

Volle Informiertheit und Offenlegung relevanter Infos

Die Mediation zielt darauf ab, dass die Beteiligten ihre Entscheide in voller Kenntnis der Sachlage fällen und über die dafür notwendigen rechtlichen, technischen und ökonomischen Informationen verfügen. Dies wird dadurch erreicht, dass die Beteiligten sich gegenseitig all jene Informationen zugänglich machen und offen legen, die für eine faire und nachhaltige Regelung notwendig sind. In einem zweiten Schritt erfolgt eine rechtliche Beratung. Falls die Situation es erfordert, wird die Beratung von weiteren Sachverständigen in Anspruch genommen.

Vertrauensschutz

  • Der Mediator untersteht der Schweigepflicht.
  • Die Mediation bildet einen vertraulichen Rahmen. Der Umgang mit den erarbeiteten Informationen, Erkenntnisse und Vertraulichkeiten bedürfen einer Regelung zwischen den Beteiligten. Alle am Verfahren Beteiligten verpflichten sich zur strikten Wahrung dieser Vertraulichkeit.
  • Der Familienmediator kann vor Gericht weder Zeugnis ablegen noch Auskunftsperson sein (vgl. Art. 139 Abs. 3 ZGB).

Unabhängigkeit des Mediators

  • Der Mediator ist als unparteiische Drittperson allen Beteiligten gleichermassen verpflichtet und hat in seiner Funktion für einen fairen, transparenten sowie effizienten Ablauf der Mediation zu sorgen.
  • Der Mediator nimmt gegenüber den Konfliktbeteiligten eine neutrale, unvoreingenommene Haltung ein.