
Mediation ist ein aussergerichtliches und freiwilliges Verfahren zur
Lösung von Konflikten.
Ein neutraler Dritter, der Mediator, unterstützt die Beteiligten
darin,
ihren Konflikt durch Verhandlungen fair, konstruktiv und einvernehmlich
zu lösen.
(Definition des Schweizerischen Vereins für Mediation)
Die Zusammenarbeit wird in einem Vertrag geregelt. Im Vertrag werden mit den Beteiligten die Ziele, Verfahrensregeln, die Kostenübernahme, sowie der Konfliktgegenstand festgehalten.
Die Teilnahme an der Mediation beruht auf Freiwilligkeit. Das Verfahren kann von jeder beteiligten Person und auch vom Mediator jederzeit beendet werden. Es gibt hingegen auch Mediationen, welche von behördlicher Seite angeordnet werden können. Diese sogenannten „angeordneten Mediationen“ werden gesondert behandelt (vgl. Sie dazu das entsprechende Merkblatt).
Die Mediation zielt darauf ab, dass die Beteiligten ihre Entscheide in voller Kenntnis der Sachlage fällen und über die dafür notwendigen rechtlichen, technischen und ökonomischen Informationen verfügen. Dies wird dadurch erreicht, dass die Beteiligten sich gegenseitig all jene Informationen zugänglich machen und offen legen, die für eine faire und nachhaltige Regelung notwendig sind. In einem zweiten Schritt erfolgt eine rechtliche Beratung. Falls die Situation es erfordert, wird die Beratung von weiteren Sachverständigen in Anspruch genommen.